PETER FISCHER

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Wertgutachten
Schadensgutachten

 

WERTGUTACHTEN

Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke

Ermittelt wird der Verkehrswert = Marktwert zu einem bestimmten Stichtag.

Grundlage sind die WertV - Wertermittlungsverordnung Stand 18.08.1997 und die WertR 2006 - Wertermittlungsrichtlinien Stand 01.03.2006.

Benötigt wird ein Verkehrswertgutachten beispielsweise
- zur Feststellung der Vermögensverhältnisse / von Vermögenswerten
- für Betriebliche Entscheidungen / Umstrukturierungen
- bei Kauf bzw. Verkauf / Finanzierung von Immobilien und Grundstücken
- in Angelegenheiten wie Erbschaft, Scheidung
- Mietwertgutachten

Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten kann beispielsweise die Fragen klären:
- Liegt ein Mangel vor? Entspricht die Bauleistung dem Stand der Technik?
- Entspricht die Bauleistung den vertraglichen Vereinbarungen?
- Welche Ursachen kommen für den Mangel / Schaden in Betracht?
- Wie und mit welchen Kosten lässt sich der Mangel / Schaden beheben?

Eine Beratung durch den Gutachter kann schon im Vorfeld Mängel vermeiden, kann die Klärung von Streitpunkten herbeiführen, oft ohne dass ein Gutachten oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden. Die beglei- tende Kontrolle während der Bauzeit trägt ebenfalls zur Mängelvermeidung bei.

So gelangen Sie an ein Gutachten:

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir klären mit Ihnen telefonisch Ihren Bedarf und die Modalitäten ab.
Zur Beauftragung übersenden wir Ihnen einen Sachverständigenvertrag. Vor dem Besichtigungstermin erhalten Sie eine Frageliste, u.a. mit Angabe der benötigten Unterlagen. Bei der Beschaffung nicht vorliegender Unterlagen sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich oder erstellen diese für Sie.
Wir bearbeiten Ihr Gutachten so kurzfristig als möglich, mit 2-3 Wochen für die Ausarbeitung ist jedoch zu rechnen.

Die Kosten:

Diese richten sich bei Wertgutachten nach §§ 1-9 und 33-34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Das Honorar hängt ab von der Höhe des festgestellten Wertes des begutachteten Objektes, der Schwierig- keitsstufe der Wertermittlung und eventuellen Zusatzleistungen.
Schadensgutachten hingegen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

 

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mail@architektpeterfischer.de

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