PETER FISCHER

ARCHITEKT DIPL. ING. FH
SACHVERSTÄNDIGER
SCHÄDEN AN GEBÄUDEN
WERTERMITTLUNG VON GEBÄUDEN
ÜBERSICHT
ARCHITEKT
BEISPIELE
SANIERUNG

ENERGIEAUSWEIS

GUTACHTEN
BÜRO
Email senden
zurück

Energieausweis

 

Energiepass  -  energieausweis  -  Wärmeschutznachweis Energiebedarfsausweis    -   energieVerbrauchsausweis

Viele Begriffe, gemeint ist :

Der Energieausweis nach EnEV (Energie-Einsparverordnung).

Dieser ist sowohl für den Neubau vorgeschrieben als auch für bestehende Gebäude, für diese mit unterschiedlichen Fristen.
Unterschieden wird nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für diese sind unterschiedliche Berechnungsverfahren vorgegeben.
Weiterhin wird nach bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis unterschieden.

Die EnEV, derzeit gültig in der Fassung vom 01.10.2007, fasst seit 2002 die Wärmeschutzverordnung '95 und die Heizungsanlagenverordnung '98 zusammen. Die beiden Bereiche werden nun als Ganzes betrachtet. Hauptanforderung der EnEV ist die Begrenzung des Jahres-Primärenergie- bedarfs, der zur Wärmeerzeugung für das Gebäude nötig ist. Die EnEV legt die im Energieausweis zu machenden Angaben und die Berechnungsverfahren fest.

Wir erstellen den Energieausweis nach EnEV für Neubauten und für bestehende Gebäude, für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, selbstredend auch für fremd geplante Objekte.

Die Vorgehensweise:

Zur Erstellung des Energieausweises werden zunächst die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, deren Bauteilwerte (U-Werte) sowie das beheizte Gebäudevolumen ermittelt. Weiteren Einfluss haben Wärmebrücken, Dichtheit und Lüftung des Gebäudes, solare Wärmegewinne und sommerlicher Wärmeschutz. Die Art der Beheizung, der  Warmwasser- bereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien ergibt die Anlagenauf- wandszahl. Vor allem bei dieser und den Wärmebrücken kann nach vereinfachten oder differenzierten Verfahren vorgegangen werden.

Die Unterlagen:

Für Neubau und Bestand gilt, je aussagekräftiger die vorhandenen Unterlagen sind, umso genauer sind die Berechnungen, umso geringer ist der hierfür nötige Zeitaufwand.
Benötigt werden Pläne des Gebäudes, Grundrisse, Schnitt und Ansichten, sowie die Baubeschreibung mit Materialangaben. Zur differenzierten Berück- sichtigung der Wärmebrücken Detailzeichnungen M 1:10.

Die Kosten

hängen ab vom gewünschten Genauigkeitsgrad und der Qualität der vor- handenen Unterlagen.
Beispielsweise für ein Ein-/Zweifamilienhaus genügen bei aussagefähigen Unterlagen 3-4 Stunden zur Erstellung eines Energieausweises in hinreichender Genauigkeit. Die detaillierte Berechnung der Wärmebrücken erfordert gegebenenfalls etwa eine weitere Stunde.
Bei bestehenden Gebäuden ist zumeist eine Besichtigung von Nöten. Hierfür können normalerweise 2-4 Stunden Zeitaufwand veranschlagt werden.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nennen wir an dieser Stelle keine Stundensätze, Sie können diese aber bei uns erfragen.

 
 

mail@architektpeterfischer.de

ARCHITEKT PETER FISCHER,           MEMELSTRASSE 6, 90518 ALTDORF, T 09187-80 85 272 F 09187-80 85 273