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Energieausweis
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Energiepass
- energieausweis - Wärmeschutznachweis
Energiebedarfsausweis - energieVerbrauchsausweis
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Viele Begriffe, gemeint ist : |
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Der Energieausweis
nach EnEV (Energie-Einsparverordnung).
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Dieser ist sowohl für
den Neubau vorgeschrieben als auch für bestehende Gebäude, für
diese mit unterschiedlichen Fristen.
Unterschieden wird nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für
diese sind unterschiedliche Berechnungsverfahren vorgegeben.
Weiterhin wird nach bedarfs- und verbrauchsorientiertem
Energieausweis unterschieden.
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Die EnEV, derzeit
gültig in der Fassung vom 01.10.2007, fasst seit 2002 die
Wärmeschutzverordnung '95 und die Heizungsanlagenverordnung '98
zusammen. Die beiden Bereiche werden nun als Ganzes betrachtet.
Hauptanforderung der EnEV ist die Begrenzung des
Jahres-Primärenergie- bedarfs, der zur Wärmeerzeugung für das
Gebäude nötig ist. Die EnEV legt die im Energieausweis zu
machenden Angaben und die Berechnungsverfahren fest. |
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Wir erstellen den Energieausweis nach EnEV
für Neubauten und für bestehende Gebäude, für Wohngebäude und
für Nichtwohngebäude, selbstredend auch für fremd geplante
Objekte.
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Die Vorgehensweise:
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Zur
Erstellung des Energieausweises werden zunächst die
wärmeübertragenden Umfassungsflächen, deren Bauteilwerte
(U-Werte) sowie das beheizte Gebäudevolumen ermittelt. Weiteren
Einfluss haben Wärmebrücken, Dichtheit und Lüftung des
Gebäudes, solare Wärmegewinne und sommerlicher Wärmeschutz. Die
Art der Beheizung, der Warmwasser- bereitung und der Nutzung
erneuerbarer Energien ergibt die Anlagenauf- wandszahl. Vor allem
bei dieser und den Wärmebrücken kann nach vereinfachten oder
differenzierten Verfahren vorgegangen werden. |
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Die Unterlagen:
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Für
Neubau und Bestand gilt, je aussagekräftiger die vorhandenen
Unterlagen sind, umso genauer sind die Berechnungen, umso geringer
ist der hierfür nötige Zeitaufwand.
Benötigt werden Pläne des Gebäudes, Grundrisse, Schnitt und
Ansichten, sowie die Baubeschreibung mit Materialangaben. Zur
differenzierten Berück- sichtigung der Wärmebrücken
Detailzeichnungen M 1:10.
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Die Kosten
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hängen
ab vom gewünschten Genauigkeitsgrad und der Qualität der vor-
handenen Unterlagen.
Beispielsweise für ein Ein-/Zweifamilienhaus genügen bei
aussagefähigen Unterlagen 3-4 Stunden zur Erstellung eines
Energieausweises in hinreichender Genauigkeit. Die detaillierte
Berechnung der Wärmebrücken erfordert gegebenenfalls etwa eine
weitere Stunde.
Bei bestehenden Gebäuden ist zumeist eine Besichtigung von
Nöten. Hierfür können normalerweise 2-4 Stunden Zeitaufwand
veranschlagt werden.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nennen wir an dieser Stelle
keine Stundensätze, Sie können diese aber bei uns erfragen.
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